Allgemeine Geschäftsbedingungen der DiscVision Solutions GmbH

1. Allgemeines

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche geschäftliche Beziehungen, insbesondere Angebote, Lieferungen, Leistungen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Auftraggebers jeglicher Art, und telefonische oder mündliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich vor Abschluß des Geschäfts bestätigt werden.

2. Angebote und Preise

Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfristen, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern behalten wir uns das Recht zur Änderung vor. Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen wird allein durch unsere Auftragsbestätigung festgelegt. Ein geschätzter Zeitaufwand ist grundsätzlich nicht verbindlich, außer es wird ausdrücklich vermerkt. Sollte festgestellt werden, daß z. B. die Datenübernahme erheblich über dem geschätzten Aufwand liegt, werden wir Sie umgehend informieren. Alle angegebenen Preise lauten auf Deutsche Mark und sind, wenn nichts anderes erwähnt ist, Nettopreise, die sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer verstehen.

3. Liefer- und Leistungsbedingungen

Die Durchführung der erteilten Aufträge erfolgt vorbehaltlich rechtzeitiger und genügender Belieferung durch unsere Vorlieferanten

Lieferfristen beginnen mit dem Ausstellungstag der Auftragsbestätigung. Sie gelten als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware dem Auftraggeber gemeldet wurde. Überschreiten wir die vereinbarte Lieferfrist, so hat der Auftraggeber das Recht, uns mittels eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Für die Einhaltung der Nachfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware.

Höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstige unvorhersehbare Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können - gleich ob in unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetreten, wie Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Verzögerungen der Lieferung von Waren und Bauteilen oder sonstige nicht richtige oder rechtzeitige Selbstbelieferung befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen und im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Wird durch die oben genannten Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder unzumutbar, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Wir sind zur Teillieferung berechtigt. Beanstandungen an Teillieferungen berechtigen nicht zur Ablehnung der Restlieferung. Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber nur dann vorzunehmen, wenn unsere sämtlichen fälligen Forderungen aus vorangegangenen Lieferungen und Leistungen beglichen sind. Schadenersatz wegen Nichterfüllung steht dem Auftraggeber nur im dem Falle zu, daß wir die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

4. Versand und Gefahrenübergang

Die Lieferung erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers ab Lager Paderborn. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten. Die Gefahr geht bei Verlassen unseres Lagers auf den Auftraggeber über. Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen. Fracht-, Verpackungs- und Versicherungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Die Lieferung ist unverzüglich bei Empfang auf Vollständigkeit und Beschädigung sowie Mängelfreiheit zu überprüfen. Eingetretene Transportschäden oder Transportverluste sind unverzüglich anzuzeigen. Versicherungen gegen Schäden jeder Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten vorgenommen.

Bei etwaigen Rücksendungen durch den Auftraggeber an uns, trägt der Auftraggeber die Gefahr bis zur Übergabe in unseren Geschäftsräumen. Etwaige Rücksendungen durch den Auftraggeber haben in jedem Fall frachtfrei zu erfolgen.

5. Abnahme

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Lieferung abzu¬nehmen bzw. durch einen Bevollmächtigten abnehmen zu lassen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so kann der Verkäufer ihm eine Nachfrist von sieben Tagen mit der Maßgabe setzen, daß nach dem ergebnislosen Ablauf der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann. Der Schadenersatz umfaßt alle im Zusammenhang mit der Abwicklung des Rechtsgeschäftes gemachten Aufwendungen des Verkäufers sowie dessen entgangenen Gewinn.

6. Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart sind Rechnungen sofort nach Rechnungstellung ohne Abzug zahlbar. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit zurückgegeben werden.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12% zu berechnen, ohne daß es einer Mahnung bedarf. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.

Bei Neukunden wird generell nur per Vorkasse geliefert. Die Umstellung auf Lieferung per Rechnung erfolgt nach positiver Bankauskunft. Im Fall einer nachträglich eintretenden Änderung der Bonität sind wir berechtigt, wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung oder Vorkasse zu verlangen.

Die Aufrechnung ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber aufgrund etwaiger Gegenansprüche aus anderen Vertragsverhältnissen ist in jedem Falle ausgeschlossen.

Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen oder Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

Bei individueller Programmierung und Pflichtenhefterstellung sind 50% des Rechnungsbetrages bei Auftragserteilung, 30% bei Lieferung und 20% bei Abnahme, spätestens jedoch 14 Tage nach Lieferung fällig.

7. Mängelrügen und Mängelhaftung

Der Auftraggeber hat bei einer Lieferung die Ware nach Empfang unverzüglich sorgfältig zu prüfen und zu untersuchen. Erkennbare Mängel oder Fehlbestände müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Tagen nach Empfang der Ware schriftlich und spezifiziert bei uns gerügt werden, andernfalls gilt die gesamte Lieferung als genehmigt. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich zu rügen.

Die Gewährleistungspflicht beträgt, sofern nicht anders vereinbart, sechs Monate. Die Frist beginnt mit der Lieferung der Ware an den Auftraggeber. Darüber hinaus bestehen grundsätzlich keine weiteren Ansprüche gegen uns, insbesondere keine Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden.

Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich erforderlich, daß defekte Teile und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und eine Kopie des Lieferscheins, mit dem das Gerät geliefert wurde, an uns eingeschickt bzw. bei uns angeliefert werden.

Rücksendungen an uns haben frei Haus und versichert zu erfolgen. Bei unfreien Rücksendungen können wir die Annahme verweigern. Verschleißteile, wie Druckköpfe, Farbbänder, Tonermaterialien und andere Verschleißteile sind von der Gewährleistungspflicht ausgeschlossen. Die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten, Fremdeingriffe und das Öffnen von Geräten, die Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen und die Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, hat zur Folge, daß der Gewährleistungs¬anspruch erlischt. Bei Softwarelieferungen wird keine Gewähr dafür übernommen, daß diese absolut fehlerfrei ist und unterbrechungsfrei abläuft, und daß die in der Software enthaltenen Funktionen in allen vom Auftraggeber gewählten Kombinationen ausgeführt werden können und den Anforderungen des Auftraggebers entspricht.

Bei begründeter Mängelrüge steht uns das Wahlrecht zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung, Wandlung (Rückgängig¬machung des Vertrages) und Minderung (Herabsetzung der Vergütung) zu. Erst nach dreimaligem Fehlschlag kann der Auftraggeber Wandlung oder Minderung verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Durch die Gewährleistung treten keine neuen Gewährleistungspflichten in Kraft. Der Auftraggeber hat uns die zur etwaigen Mängelbeseitigung nach unserem billigen Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Andernfalls sind wir von jeglicher Gewährleistungsverpflichtung befreit.

Sollte im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Bei dem Erwerb gebrauchter Geräte ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Im Rahmen einer Datenübernahme wird für die Richtigkeit und Nutzbarkeit der zu übernehmenden Daten keine Gewähr übernommen.

8. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von uns gelieferte Ware bleibt bis zur voll-ständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, auch aus früheren Lieferungen, unser Eigentum. Dies gilt auch für bedingte Forderungen. Der Auftraggeber darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nur soweit verfügen, als sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verwendet werden.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, außergewöhnliche Verfügungen über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände (z.B. Verpfändungen, Sicherungsübereignung) nur nach unserer vorherigen Zustimmung vorzunehmen. Der Auftraggeber hat uns in diesem Falle sofort und umfassend zu unterrichten und dem Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen, sowie uns die zu unserer Intervention nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die durch unsere Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

9. Haftungsausschluß

Soweit in den vorstehenden Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, ist jegliche Haftung unsererseits, insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Nicht- oder Schlechterfüllung einschließlich einer Haftung für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ausgeschlossen, ausgenommen in den Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten.

10. Schutz- und Urheberrechte

Alle gegenwärtigen und künftigen urheberrechtlichen und/oder gewerblichen Schutzrechte an den von uns erstellten Programmen, Dokumentationen und an allen daraus abgeleiteten Programmen, Programmteilen oder in diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen und Zeichnungen verbleiben bei uns. Sämtliche von uns gelieferten Programme, Software und Handbücher sind urheberrechtlich geschützt. Die Einräumung irgendeines Nutzungsrechtes bedarf der gesonderten Genehmigung unsererseits. An sämtlichen von uns vor oder nach dem Vertragsabschluß zur Verfügung gestellten Unterlagen behalten wir unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber haftet uns gegenüber für alle Schäden, die sich aus der Verletzung vorgenannter Verpflichtungen ergeben.

11. Datenschutz

Der Auftraggeber ermächtigt die DiscVision Solutions GmbH und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Auftraggeber im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§26 BDSG) zu verarbeiten, speichern und auszuwerten.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Verkäufe, Lieferungen und Leistungen aller Art, Organisationsausarbeitungen, Programmierungen, Dokumentationserstellungen, usw. ist der Firmensitz der DiscVision Solutions GmbH. Die Parteien vereinbaren als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen und für den Urkundenprozeß, den Firmensitz der DiscVision Solutions GmbH.

13. Schlußbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Sinngemäß ist bei einer etwaigen Vertragslücke zu verfahren. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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